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Umlagenbefreiung für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler – ein klarer Vorteil für Nutzer
Spürbare Entlastung für Wärmepumpenbesitzer ab 2026
Ab dem Jahr 2026 entfällt für Wärmepumpen, die über einen separaten Stromzähler betrieben werden, die Zahlung der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage. Dieses Umlagenprivileg führt rückwirkend zu einer spürbaren Entlastung des Strompreises für den Wärmepumpenstrom – in 2026 um etwa 1,65 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) und in 2025 um 1,30 Ct/kWh. Für einen durchschnittlichen Eigenheimbesitzer mit einem jährlichen Verbrauch von 6.000 kWh Wärmepumpenstrom bedeutet dies eine Ersparnis von knapp 100 Euro pro Jahr. Doch wie funktioniert diese Befreiung genau und was müssen Wärmepumpenbesitzer beachten?

Das §22-EnFG-Umlagenprivileg einfach erklärt
Bereits im Juli 2022 wurde mit dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) im §22 ein entscheidendes Privileg geschaffen: Wärmepumpen, die über einen eigenen Netzanschlusspunkt verfügen – also mit einem eigenen Stromzähler gemessen werden – sind grundsätzlich von der Erhebung der KWKG- und Offshore-Netzumlage befreit. Diese Umlagen betragen zusammen aktuell knapp 1,39 Ct/kWh netto und wirken sich bei der Strompreisbildung erheblich aus.
Genau dieser Punkt wurde nun bestätigt und rückwirkend umgesetzt, indem die bisherige Einschränkung im §68 EnFG aufgehoben wurde. Damit profitieren Besitzer einer Wärmepumpe mit eigenem Zähler nicht nur von der zukünftigen Entlastung, sondern auch rückwirkend für 2025. So wurde die Politik ihrem erklärten Ziel gerecht, Sektorenkopplung und Wärmepumpenverbreitung durch finanzielle Anreize zu fördern und fossile Heizsysteme schneller zu ersetzen.

- Voraussetzungen für die Befreiung: Anmeldung und Zählertechnik
- Damit die Umlagenbefreiung wirksam wird, müssen Wärmepumpenbetreiber das Privileg aktiv beantragen. Die Anmeldung der Ansprüche erfolgt beim zuständigen Netzbetreiber und muss rechtzeitig bis zum 28. Februar des Folgejahres eingereicht werden. Ihre Geltung entfaltet die Rückerstattung dann für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr.
- Wichtig ist, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt verfügt, der ausschließlich den Stromverbrauch dieser Wärmepumpe misst. Es darf kein weiterer nicht-privilegierter Stromverbrauch über diesen Zähler laufen. Deshalb sind technische und organisatorische Maßnahmen essenziell, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Wer bereits eine Wärmepumpe mit separatem Stromzähler betreibt, sollte frühzeitig mit dem Netzbetreiber oder dem Stromversorger Kontakt aufnehmen, um den Antrag zu stellen. Dies lohnt sich nicht nur für Gewerbekunden, sondern auch für Privathaushalte.
Wie sieht der praktische Ablauf bei der Anmeldung aus?
Antragstellung und praktische Hinweise
Netznutzer muss aktiv werden: Die Anmeldung hat jährlich zu erfolgen – meist durch den Endkunden selbst oder dessen Stromversorger.
Stromversorger als Zwischeninstanz: Häufig besteht kein Direktvertrag mit dem Netzbetreiber, sodass der Stromanbieter den Befreiungsanspruch beim Netzbetreiber anmeldet.
Fristen beachten: Die Anmeldung ist jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres erforderlich, andernfalls verfällt der Anspruch für das betreffende Jahr.
Kundensupport nutzen: Viele Lieferanten bieten mittlerweile elektronische Formulare oder Services an, um die Anmeldung unkompliziert zu gestalten. Beispielhaft erwähnt wird die Zwickauer Energieversorgung, die hierfür einen Online-Service bereitstellt.
Da viele Anbieter die uralte EU-Beihilfengenehmigung als Hindernis verweisen, sollten Verbraucher darauf hinweisen, dass diese inzwischen aufgehoben wurde und das Privileg somit ohne Einschränkungen gilt.
- Klima- und energiepolitische Bedeutung des Umlagenprivilegs
- Das Umlagenprivileg gilt für alle Wärmepumpen, unabhängig davon, ob sie neu installiert sind oder bereits bestehen. Es werden keine besonderen Effizienzanforderungen gestellt, um gerade „First Mover“ nicht zu benachteiligen. Dieses Vorgehen ist bewusst so gewählt, um den Wechsel von fossilen Heizsystemen zu klimafreundlichen Wärmepumpen zu beschleunigen und die Sektorenkopplung voranzutreiben.
- Mit derzeit rund 900.000 installierten Wärmepumpenanlagen und geschätzten 4,6 Milliarden kWh Stromverbrauch jährlich, die prinzipiell anspruchsberechtigt sind, stellt diese Regelung einen bedeutenden Schritt zur Förderung nachhaltiger Gebäudetechnik dar. Die damit einhergehende Entlastung trägt dazu bei, die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen zu verbessern und damit die erfolgreiche Energiewende im Wärmesektor voranzutreiben.
Was bedeutet das für Eigenheimbesitzer und Unternehmen?
Kostenvorteile für Nutzer und Fazit
Deutliche Stromkostensenkung: Die Befreiung von den Umlagen reduziert den spezifischen Strompreis für Wärmepumpen um rund 1,65 Ct/kWh in 2026 netto.
Jährliche Einsparungen: Bei einem typischen Verbrauch von 6.000 kWh können etwa 99 Euro jährlich eingespart werden – ein relevanter zusätzlicher Anreiz neben staatlichen Förderungen.
Einfache Anwendung: Durch die eigenständige Anmeldung beim Netzbetreiber oder über den Stromanbieter ist der Prozess gut handhabbar.
Gilt auch rückwirkend: Die volle Rückwirkung für 2025 ermöglicht zudem eine Nachzahlung der eingesparten Umlagen.
Insbesondere für Hausbesitzer mit Wärmepumpen lohnt sich die genaue Prüfung der Zählerkonfiguration. Das Anlegen eines eigenen Zählers für die Wärmepumpe ist oft technisch möglich und amortisiert sich durch die Einsparungen schnell.
- Die Abschaffung der KWKG- und Offshore-Netzumlagen für Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu klimafreundlichen Gebäudetechnologien. Durch rechtzeitige Antragstellung können Nutzer von Wärmepumpen jetzt direkt von niedrigeren Stromkosten profitieren – und das sowohl für 2025 rückwirkend als auch dauerhaft ab 2026.
- Dies unterstreicht die Bedeutung einer gezielten Beratung und einer transparenten, professionellen Steuerung der Energieverbräuche. Wer als Verbraucher oder Unternehmen seinen Wärmepumpenstrom über einen separaten Zähler führt, sollte die Gelegenheit nutzen, um seine laufenden Kosten zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
- Für alle, die beim Betrieb von Wärmepumpen auf effiziente und nachhaltige Energielösungen setzen, ist dieses Umlagenprivileg ein willkommenes Instrument, das den Umstieg auf erneuerbare Wärme deutlich attraktiver macht.
Quelle: https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/energiepreise-umlagen-fuer-waermepumpen-mit-eigenem-stromzaehler-entfallen / TGA Fachplaner
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