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Roman Siegenbruk

Geschäftsführer, Lewero GmbH

Inhaltsübersicht

    Zehn‑Prozent‑Regel für Hausbesitzer wird wegen neuem EEG‑Gesetz wichtig

    Was die Zehn‑Prozent‑Regel für Hausbesitzer bedeutet

    Wer an der Fassade oder am Dach seines Hauses arbeitet, sollte genau rechnen: Die sogenannte Zehn‑Prozent‑Regel, die bereits seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) bestand und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) fortgeführt wurde, spielt dabei eine wichtige Rolle. Überschreiten Sie bei der Änderung eines Bauteils (z. B. einer Fassadenfläche oder einer Dachfläche) mehr als zehn Prozent der jeweiligen Fläche, müssen die geänderten Flächen die GEG‑Mindestanforderungen erfüllen. Für Eigentümer kann das aus kleinen Reparaturen schnell ein größeres energetisches Projekt werden. Wir erklären kompakt, was die Regel bedeutet, welche Fallstricke zu beachten sind und welche Optionen Eigentümer haben.

    Was die Zehn‑Prozent‑Regel konkret besagt
    Die Kernregel bezieht sich jeweils auf das konkrete Bauteil: Wird mehr als 10 % einer Bauteilfläche (z. B. einer bestimmten Außenwandfläche oder eines Dachteils) erneuert oder verändert, müssen die geänderten Flächen die GEG‑Mindestanforderungen erfüllen. Das heißt: Maßstab ist das einzelne Bauteil und die daran vorgenommenen Änderungen – nicht automatisch die gesamte Gebäudehülle.

    Wichtig zu beachten ist, dass die Regel nicht nur für klassische Dämmmaßnahmen gilt. Auch die Erneuerung von Außenputz oder größere Reparaturen an einer Wandfläche zählen dazu, sobald die betroffene Fläche die 10‑Prozent‑Schwelle des jeweiligen Bauteils überschreitet. Gleiches gilt für Dacharbeiten: Werden mehr als 10 % der Dachfläche eines Bauteils verändert, sind die entsprechenden energetischen Anforderungen zu prüfen.

    Welche Folgen hat das praktisch?
    Mehr Aufwand und Kosten: Überschreiten Sie die 10‑Prozent‑Schwelle für ein bestimmtes Bauteil, sind nicht nur die direkt reparierten Flächen relevant – die geänderten Teile müssen die GEG‑Mindestanforderungen erreichen. Je nach Ausgangszustand kann das zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen.

    Planungsbedarf: Maßnahmen müssen so geplant werden, dass die geforderten U‑Werte und Anschlussdetails eingehalten werden – das betrifft Materialwahl, Dämmstärken und den fachgerechten Anschluss an angrenzende Bauteile.

    Förderbarkeit: Förderprogramme (z. B. der KfW) können Sanierungen wirtschaftlich unterstützen. Ob eine Maßnahme förderfähig ist, hängt jedoch vom konkreten Programm, den Voraussetzungen und dem Zeitpunkt ab – eine individuelle Prüfung ist daher notwendig.

    Sanierungsarbeiten an Fassade und Dach im Zusammenhang mit der Zehn-Prozent-Regel

    Ausnahmen und besondere Konstellationen

    Ausnahmen: Wann die Regel nicht zwingend angewandt wird
    Das GEG ermöglicht in bestimmten Fällen Abweichungen oder eine modifizierte Anwendung der Anforderungen, etwa wenn eine Verpflichtung unbillig wäre. Solche Ausnahmen werden grundsätzlich fallweise durch die zuständigen Behörden oder im Rahmen eines förmlichen Verfahrens geprüft (z. B. wegen unbilliger Härte).

    • Prüfung durch die zuständige Behörde im Einzelfall
    • Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit
    • Erforderliche, nachvollziehbare Dokumentation der Situation

    Das bedeutet: Eine generelle, standardisierte Freischaltung allein durch eine einfache Wirtschaftlichkeitsformel gibt es nicht. Ob eine Abweichung möglich ist, hängt von der konkreten Situation, der Beurteilung durch die Behörde und der nachvollziehbaren Dokumentation der wirtschaftlichen Lage ab. Für Eigentümer heißt das: Eine sorgfältige Dokumentation und eine fundierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind wichtig, wenn man eine Ausnahme in Betracht zieht.

    Praktische Schritte für Eigentümer
    Wer jetzt an Fassade oder Dach plant, sollte systematisch vorgehen. Unser kompakter Fahrplan:

    • Flächen exakt ermitteln: Vermessen Sie die betroffene Bauteilfläche präzise. Die 10‑Prozent‑Grenze bezieht sich auf das jeweilige Bauteil – exakte Zahlen vermeiden unangenehme Überraschungen.
    • Maßnahmenumfang festlegen: Entscheiden Sie, ob die Arbeit punktuell bleiben oder erweitert werden soll. Schon kleine Änderungen in der Planung können dazu führen, dass die Schwelle überschritten wird und GEG‑Anforderungen relevant werden.
    • Wirtschaftlichkeitsprüfung: Lassen Sie Kosten und verbleibende Gebäudenutzungsdauer gegenrechnen. Eine fundierte Prüfung ist sowohl für die Entscheidungsfindung als auch für mögliche Gespräche mit Behörden wichtig.

    Fördermöglichkeiten prüfen: Ermitteln Sie frühzeitig, welche Förderprogramme in Frage kommen. Förderbedingungen ändern sich häufig und sind programm‑ und objektspezifisch.

    Fachplaner hinzuziehen: Ein erfahrener Energieberater oder Generalplaner hilft bei der Bewertung, der Auswahl geeigneter Maßnahmen und bei der Antragstellung für Fördermittel sowie bei der Kommunikation mit Behörden.

    Beratung zu Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten bei Sanierungen

    Wie Lewero unterstützen kann

    Für Unternehmen und größere Sanierungsprojekte ist eine professionelle Begleitung empfehlenswert. Lewero bietet im Bereich Analysen & Förderungsberatung Unterstützung bei Energieaudits, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und der Identifikation passender Förderprogramme. Konkret können wir helfen bei:

    • Erfassung und Bewertung des Sanierungsumfangs (inkl. Flächenermittlung)
    • Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Untermauerung von Entscheidungen oder möglichen Ausnahme‑Anträgen
    • Fördermittelberatung und Unterstützung bei Anträgen (z. B. KfW‑Programme) – stets unter Berücksichtigung aktueller Förderbedingungen

    Koordination von Planern und ausführenden Gewerken, damit Maßnahmen gesetzeskonform und effizient umgesetzt werden
    Unsere Beratung zielt darauf ab, Eigentümern klare Handlungsoptionen aufzuzeigen: Wann lohnt eine energetische Komplettsanierung, welche Teile lassen sich wirtschaftlich begründen, und wie lassen sich Fördermittel bestmöglich nutzen.

    Kurzfazit – was Sie jetzt tun sollten

    Die Zehn‑Prozent‑Regel macht deutlich: Planen Sie nicht nur die sichtbare Reparatur, sondern prüfen Sie frühzeitig die rechtlichen und technischen Folgen für das jeweils betroffene Bauteil. Messen Sie Flächen akkurat, lassen Sie die Wirtschaftlichkeit bewerten und holen Sie Förderberatungen ein – oft verändert schon wenig zusätzliche Planung die wirtschaftliche Bewertung einer Reparatur.

    • Flächen genau vermessen und Schwellenwerte im Blick behalten
    • Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen
    • Fachliche Begleitung durch Energieberater oder Generalplaner nutzen

    Wer Sicherheit will, sollte einen Energieberater oder Generalplaner hinzuziehen. Das spart später Ärger und hilft, kostenseitig sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
    Sie möchten Ihre Sanierungspläne prüfen lassen oder Förderoptionen durchrechnen? Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung.
    Quelle: https://www.chip.de/news/haushalt-garten/zehn-prozent-regel-fuer-hausbesitzer-wird-wegen-neuem-eeg-gesetz-wichtig_30b85d38-c683-4dac-8a49-76721dd4ef8c.html (CHIP)
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