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Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Hamm-Uentrop: Eine Herausforderung mit hohen Kosten und ungewisser Finanzierung
Seit mehr als drei Jahrzehnten liegt das Hochtemperatur-Kernkraftwerk (THTR) in Hamm-Uentrop still
Doch die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen rund um den geplanten Rückbau sind aktueller denn je. Die Betreibergesellschaft, die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), hat Insolvenz angemeldet. Für die Öffentlichkeit und insbesondere den Steuerzahler öffnet sich damit eine Frage: Wer trägt letztlich die immensen Kosten für das sichere Stilllegen und Zerlegen des ehemaligen Forschungsreaktors?

Insolvenz der Betreibergesellschaft und der Streit um die Finanzierung
Die HKG, hinter der einerseits der Energiekonzern RWE und andererseits mehrere Stadtwerke aus der Region stehen, hatte vergeblich versucht, Bund und Land Nordrhein-Westfalen zur Übernahme der Abbruch- und Entsorgungskosten zu bewegen. Ein Rechtsstreit, der 2024 vor dem Landgericht Düsseldorf begann und im Juni 2025 vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen wurde, brachte für die Betreibergesellschaft kein finanzielles Durchkommen.
- Das Ergebnis: Die HKG meldete Insolvenz an, da die ungeklärte Finanzierung der Restabwicklung keine Perspektiven mehr zuließ.
- Geschäftsführer Volker Dannert sagt dazu: „Es wurden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Insolvenz zu vermeiden, aber ohne Erfolg.“
- Nun ist es Aufgabe der zuständigen Behörden in Bund und Land, eine Lösung zu entwickeln und die weitere Abwicklung zu organisieren.
Der geplante Rückbau soll ab 2030 über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren erfolgen und wird zunehmend teurer. Ursprünglich veranschlagte man 350 Millionen Euro für Abbruch, Entsorgung und Endlagerung. 2021 wurde im NRW-Landtag von etwa 753 Millionen Euro gesprochen, inzwischen kursieren Schätzungen im Milliardenbereich.

Ein Milliardenrisiko für die öffentliche Hand & die Struktur der Betreibergesellschaft
Eine weitere finanzielle Belastung ergibt sich durch den sogenannten sicheren Einschluss, der seit der Stilllegung in den 1990er Jahren zahlreich Mittel verschlungen hat. Insgesamt sind rund 441 Millionen Euro in diese Maßnahme geflossen, aufgeteilt zwischen Bund, Land NRW und den Gesellschaftern der HKG.
- Die HKG ist ein Zusammenschluss von fünf Gesellschaftern:
- Mark E Aktiengesellschaft, eine Tochter der Enervie, an der die Stadt Lüdenscheid mit rund 24 Prozent beteiligt ist, hält 26 Prozent der Anteile.
- Weitere 14,16 Prozent verteilen sich auf die Kommunen Altena, Plettenberg, Halver, Schwerte, Kierspe, Herdecke, Schalksmühle und Herscheid.
Die RWE Nuclear GmbH gehört ebenfalls dazu, ebenso wie Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co. OHG und Gemeinschaftswerk Hattingen GmbH (einschließlich WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH und RWE Power AG), sowie Stadtwerke Aachen AG als weitere Beteiligte. Diese Diversität der Gesellschafter verdeutlicht die komplexe Verflechtung zwischen kommunalen und konzernseitigen Interessen, was die Abstimmungsprozesse bezüglich Finanzierung und Verantwortung nicht einfacher macht.
Insolvenzverwaltung, Nachhaltigkeit und Erkenntnisse für Unternehmen
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Jurist David Bunzel von Husemann & Partner eingesetzt. Die Aufgaben umfassen insbesondere:
- Die Fortsetzung des sicheren Einschlusses, der das Kraftwerksgelände langfristig gegen unkontrollierte Freisetzungen von radioaktivem Material sichert.
- Die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs und damit die Vorbereitung der geplanten Rückbauarbeiten.
- Die Koordination mit allen beteiligten Partnern, um „geeignete Lösungsoptionen“ für die weitere Handhabung der insolventen Gesellschaft zu entwickeln.
Für die Mitarbeiter der Betreibergesellschaft ist zumindest während des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Lohnzahlung gesichert. Dieses Vorgehen soll einen geordneten Prozess gewährleisten und unnötige Gefahren für Umwelt und Bevölkerung verhindern.
Obwohl der Reaktor nur wenige Monate am Netz war, hat der Rückbau in Hamm-Uentrop eine enorme finanzielle Dimension. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei zukünftigen Energieprojekten von Anfang an klare und nachhaltige Strategien für Stilllegung und Rückbau einzuplanen. Die Kosten der Entsorgung und Endlagerung radioaktiven Materials sind nicht nur hoch, sondern auch politisch und gesellschaftlich sensitiv.
Der Fall Hamm erinnert daran, dass innovative und klimaresiliente Lösungen für Energieversorgung und Gebäudetechnik auch auf langfristige Nachhaltigkeit und finanzielle Stabilität ausgelegt sein müssen. Die reine Fokussierung auf kurzfristige Energieproduktion kann zu einem erheblichen finanziellen Risiko werden, von dem letztlich auch Steuerzahler betroffen sind.
Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ist die Situation in Hamm ein klassisches Beispiel dafür, wie wichtig langfristige Planung und Risikomanagement im Bereich der Energie- und Infrastrukturprojekte ist. Auch bei der eigenen Energieversorgung sollte stets auf transparente Kostenstrukturen und nachhaltige Contract-Lösungen geachtet werden. Nur so lassen sich böse Überraschungen vermeiden.
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Die Insolvenz der Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Hamm-Uentrop macht deutlich, wie herausfordernd die Rückabwicklung von Kernenergieanlagen ist – technisch, finanziell und politisch. Die hohen Kosten für den sicheren Einschluss und den geplanten Rückbau, gepaart mit ungelösten Finanzierungsfragen, zeigen das Risiko für öffentliche Haushalte und private Beteiligte gleichermaßen.
Für die Zukunft gilt es, bei großen Energieinfrastrukturprojekten einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, der von Anfang an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und transparente Verantwortlichkeiten sicherstellt. Nur so lassen sich Risiken im Sinne von Klima, Gesellschaft und Finanzen minimieren.
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Quelle: wa.de – Betreiber von Kernkraftwerk insolvent – Um die Abbruch-Kosten gibt es Streit, Autor: Alexander Schäfer (WAZ)
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